m e i n e   a r b e i t.
 

DIE VERHALTENSTHERAPIE

Die Verhaltenstherapie (VT) ist ein moderner Psychotherapieansatz, der neben den tiefenpsychologisch orientierten Verfahren zu den sogenannten Richtlinienverfahren gehört. Ihre Wirksamkeit bei vielen psychischen Krankheiten und Problemen ist inzwischen wissenschaftlich äußerst gut belegt und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. 

Ich persönlich bin Verhaltenstherapeutin aus Leidenschaft. Dabei schätze ich vor allem die Flexibilität und stetige Weiterentwicklung dieses Ansatzes. Durch die mittlerweile ‚dritte Welle‘ der Verhaltenstherapie werden die klassischen Elemente um neue (oder alte) Konzepte wie das der Achtsamkeit oder die vor dem Hintergrund biografischer Erfahrungen entstandenen Schemata, aber auch die stärkere Betonung der Beziehung zwischen Patient und Therapeut erweitert.

In der Verhaltenstherapie liegt, in Abgrenzung zu den tiefenpsychologisch orientierten Verfahren,  das Augenmerk weniger auf der Entstehungsgeschichte der Störung als auf deren Symptome. Sie geht davon aus, dass die Störung durch eine nicht (oder falsch) gelernte Reaktion (meist aus der Kindheit stammend) ausgelöst wird, die den aktuellen Lebensumständen nicht mehr gerecht wird. 

Psychische Störungen lassen sich nicht einfach so abschütteln, sondern haben häufig eine Eigendynamik, die sie aufrecht erhält oder gar verschlimmert.

Ziel der Therapie wird es sein, die Symptome zu reduzieren oder zu eliminieren, indem diese Fehlreaktionen identifiziert werden und anschließend neue, angemessenere Reaktionen aufgebaut und im Alltag etabliert werden. Die Verhaltenstherapie zeichnet sich damit durch eine starke Orientierung am aktuellen Problem, an den gegenwärtigen Bedingungen und an konkret definierten Zielen aus. 

Wenn Sie von einem psychischen Leiden genesen wollen, sind Sie persönlich gefordert und müssen mitunter ungewohnte Wege gehen.


 
>>Wer immer tut, was er schon kann, 
bleibt immer das, was er schon ist.<<

  - Henry Ford -


Dabei ist Ihre aktive Mitarbeit gefordert, was die Therapie – zugegeben – nicht immer einfach erscheinen lässt, sich in der Regel aber rasch durch spürbar positive Effekte bemerkbar macht. Daher versteht sich die Verhaltenstherapie auch als Hilfe zur Selbsthilfe. Meine Aufgabe dabei wird es sein, in einer gemeinsamen Zusammenarbeit mit Ihnen den für Sie und Ihr ganz individuelles Problem passenden Lösungsansatz zu entwickeln. Dabei gehe ich davon aus, dass jeder Mensch die Fähigkeiten dafür bereits in sich trägt, man oft aber ‚den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht‘. Ich kann Ihre Probleme für Sie zwar nicht lösen, Ihnen aber helfen, Ihren individuellen Lösungsweg freizulegen und sie bei dessen Beschreitung begleiten.

VON DER KONTAKTAUFNAHME BIS ZUM ABSCHIED

Da die Kassenzulassungen für Psychotherapeuten stark beschränkt sind, richtet sich mein psychotherapeutisches Angebot ausschließlich an Privatversicherte, Beihilfe-Berechtigte und Selbstzahler (Ausnahmen gelten für Versicherte der SKD BKK im Rahmen des ProPsych-Programms sowie Teilnehmer an der PsyRENA Nachsorge der DRV).
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

Um zu klären, ob eine psychische Erkrankung bei Ihnen vorliegt und ob eine Psychotherapie für Sie grundsätzlich in Frage kommt, vereinbaren wir einen Termin zum Erstgespräch. Hierzu nehmen Sie bitte per E-Mail oder Telefon Kontakt mit mir auf.

Sofern Sie die Kosten Ihrer Therapie nicht selbst tragen wollen, muss die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung beantragt werden.  Zwar ist Psychotherapie i.d.R. eine Leistung der Privaten Krankenversicherungen, sie ist allerdings bei vielen Krankenversicherungen 
genehmigungspflichtig und die Kostenübernahme hängt dabei meist von Ihrem gewählten Tarif ab.

Ich empfehle Ihnen daher, sich schon vor unserem ersten Termin mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und über das Vorgehen zu informieren. Die notwendigen Formulare lassen Sie sich am besten gleich zusenden und bringen Sie bereits zum Erstgespräch mit. Ich unterstütze Sie dann gerne beim Antragsprozess.

Sind Sie beihilfeberechtigt, bezuschusst die Beihilfestelle in jedem Fall die Kosten für die ersten fünf ‚probatorischen‘ Sitzungen in Höhe Ihres individuellen Bemessungssatzes. 
Sofern im Anschluss daran eine Therapie begonnen werden soll, stelle ich einen Antrag, bei dessen Genehmigung mindestens weitere 60 Sitzungen Einzeltherapie beihilfefähig sind. Die Restkosten sind dann entweder von Ihnen selbst oder von Ihrer privaten Krankenversicherung zu tragen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer entsprechenden Versicherung. Die Antragsunterlagen können Sie ebenfalls bereits vorab von Ihrer Beihilfestelle anfordern und zu unserem Termin mitbringen.

Der Beantragung der Psychotherapie muss als Teil des Antrages eine Bestätigung eines Arztes beigefügt werden (sog. 'Konsiliarbericht'), dass aus körperlichen Gründen eine Psychotherapie nicht kontraindiziert ist. Daher werde ich eine Untersuchung bei einem Konsiliararzt (z.B. Ihrem Hausarzt) veranlassen.

Haben wir uns kennen gelernt und beide, spätestens nach Ablauf der Probesitzungen, für eine psychotherapeutische Behandlung entschieden, kann die Therapie beginnen, nachdem die Bewilligung der Krankenversicherung vorliegt.

Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung hängt von der Art, der Schwere und der bisherigen Dauer der Erkrankung sowie vom Behandlungsverfahren ab. In der Verhaltenstherapie können Sie grob orientiert von einer Zeitspanne von etwa 6 bis 24 Monaten ausgehen. In dieser Zeit werden wir uns üblicherweise wöchentlich für ein 50-minütiges Gespräch sehen. Unter Umständen sind auch zwei Termine pro Woche denkbar, beispielsweise wenn Sie vorübergehend mehr Unterstützung brauchen. 


In den ersten Sitzungen geht es mir vor allem darum, dass sich eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung zwischen uns entwickelt, welche die Grundlage für unsere weitere Arbeit darstellt. Um Sie bei der Lösung Ihrer Probleme optimal unterstützen zu können, ist eine ausführliche Erfragung der aktuellen Problembereiche, aber auch der Vorgeschichte Ihrer Erkrankung unerlässlich. Dabei werden Sie merken, dass es Ihnen zunehmend leichter fallen wird, sich zu öffnen und über Ihre Gefühle frei zu sprechen. Auch die Festlegung konkreter Ziele wird ein Bestandteil der ersten Therapiephase sein. Dies ist besonders wichtig, damit stets klar ist, wo Sie sich hinbewegen wollen und wir den Therapiefortschritt immer wieder überprüfen und die Behandlung gegebenenfalls anpassen können.

>>Die Welt macht dem Platz,
der weiß, wohin er geht.<<

 - Ralph Waldo Emerson -

  

In der mittleren Phase der Therapie, werden Sie sich mit ihren Problemen konkreter auseinandersetzen und lernen, diese besser zu verstehen. Sie werden neue Wege beschreiten und dabei neue Denk- und Verhaltensweisen ausprobieren. In der Regel wird sich dies zuerst ungewohnt und vielleicht sogar schlechter anfühlen als ihre bisherigen Strategien. Das ist ganz normal und liegt in der Natur der Sache. Schließlich gibt es einen guten Grund, weshalb Sie bisher so gehandelt haben wie sie gehandelt haben. Mit ein wenig Geduld und Durchhaltevermögen werden Sie die Früchte Ihrer Arbeit jedoch bald ernten können und feststellen, dass Sie sich mit ihren neuen Strategien nun auch langfristig besser fühlen können. 

Damit Sie von Ihren Therapieerfolgen auch lange profitieren können, ist es besonders wichtig, darauf zu achten, nicht wieder ‚in alte Muster‘ zu verfallen.

Die Gefahr ist dann besonders hoch, wenn die Therapiesitzungen langsam verblassen und Sie weniger achtsam mit sich sind. Darauf möchte ich Sie in der letzten Phase der Therapie vorbereiten. Es wird also darum gehen, Strategien zu entwickeln, wie Sie einem Rückfall vorbeugen  und mit kleineren Rückschlägen umgehen können. Außerdem sollten Sie sich überlegen, welches Ihre Ziele für Ihre weitere Entwicklung sind. 

Zum Ende der Therapie werden Sie erfahrungsgemäß weniger Hilfestellung brauchen, weshalb wir die Sitzungen langsam ‚ausschleichen‘ lassen werden und die Abstände zwischen den Terminen vergrößern.

Zwar sind unsere Therapiesitzungen begrenzt, Ihre Therapie im weiteren Sinne wird damit aber nicht abgeschlossen sein.

 

>>Wer ständig glücklich sein will,
muss sich oft verändern.<<

- Konfuzius - 

  

VIDEOBEHANDLUNG
Der unmittelbare persönliche Kontakt gilt in der Psychotherapie als Goldstandard. In Einzelfällen – und damit nur als Ergänzung zum persönlichen Kontakt – kann die Therapie auch per Videotelefonat durchgeführt werden. Selbstverständlich gelten dabei weiter alle Standards und Grundsätze, nach denen eine Psychotherapie durchgeführt werden muss. Hierzu gehört neben den Sorgfaltspflichten und einer gewissenhaften Berufsausübung die Schweigepflicht und Datensicherheit, wie auch die Anforderungen an die Praxisräumlichkeiten und deren Trennung vom privaten Lebensbereich. Daher führe ich Videosprechstunden ausschließlich in meinen Praxisräumen durch. 

Von der Behandlung via Videosprechstunde generell ausgeschlossen sind unbekannte Patienten. Aus diesem Grund führe ich die ersten ‚Kennenlern-Sitzungen‘ grundsätzlich im persönlichen Kontakt durch. 

Um Videotherapie mit mir durchführen zu können, benötigen Sie lediglich ein Endgerät mit Internetzugang, Kamera und Mikrofon (heute in den meisten Handys, Tablets und Laptops integriert) und eine E-Mail-Adresse. 

Analog zum persönlichen Gespräch vereinbaren wir vorab telefonisch oder per Mail einen Termin. Daraufhin sende ich Ihnen per E-Mail einen Link zu, den Sie dann zur vereinbarten Zeit anklicken können. Ich werde mich dann ebenfalls dazuschalten und wir sind verbunden. Für den Fall, dass es zu technischen Störungen kommt, empfehle ich Ihnen während der Videosprechstunde ein Telefon griffbereit zu haben, auf diesem ich Sie dann alternativ erreichen kann.

CORONA-AUSNAHME
Auch wenn Arztbesuche von den derzeitigen verhängten Kontakteinschränkungen grundsätzlich nicht erfasst sind, ist es doch sinnvoll, jeden Praxisbesuch zu vermeiden, der durch eine Beratung oder Untersuchung auf anderem Wege ersetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist es gut zu wissen, dass die tariflichen Bestimmungen der meisten PKV-Verträge keinerlei Einschränkungen bei der Behandlung privat Versicherter via Videosprechstunde vorsehen. Ebenso enthält die Bayerische Beihilfeverordnung keine Vorgaben, die in der aktuellen Ausnahmesituation einer Durchführung psychotherapeutischer Sitzungen (inkl. probatorischer Sitzungen) auch per Video oder Telefon entgegenstehen.